René Edelmann - Kreisrat, Gemeinderat und Ortsvorsteher

Ortsvorsteher und Gemeinderat


Kreisrat im Kreistag Bautzen


30.07.2020

Baumaßnahme an Kreisstraße aus Zuwendung gemäß § 17 SächsFAG

Das Landratsamt Bautzen wird die Fahrbahnoberfläche der Kreisstraße 9258 zwischen der S177 und dem Ortseingang Grünberg auf einer Länge von 1,6 km erneuern. Dazu soll im August die Seifersdorfer/Grünberger Straße abgefräst und eine neue Deckschicht aufgebracht werden. Die Baukosten betragen 140.000 Euro. Zuständig für die Baumaßnahme ist die Straßenmeisterei Wachau.

© René Edelmann



14.07.2020

Für ein Gymnasium Ottendorf-Okrilla - was ist zu tun?

Die in den letzten Jahren stetig gestiegen Schülerzahlen führen nicht nur an den bestehenden Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreis Bautzen zu Kapazitätsproblemen. An dieser Stelle wurde bereits in der Vergangenheit viel getan. Aber ganz besonders sind in den kommenden Jahren weitere Investitionen notwendig, darunter am HGR Radeberg. Dieses unterhielt vor vielen Jahren eine Außenstelle in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

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Im Schuljahr 2019/2020 besuchten u.a. 74 Schülerinnen und Schüler aus Ottendorf-Okrilla das Dresdner Gymnasium Klotzsche. Die gleiche Anzahl wird es auch im Schuljahr 2020/2021 sein. Weitere 196 Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeindegebiet fuhren täglich zum Schulbesuch an das Humboldt-Gymnasium in Radeberg.

Ottendorf-Okrilla ist gemessen an seinen knapp 10.000 Einwohnern die sechsgrößte Kommune und die am dichtesten besiedelte Gemeinde im Landkreis Bautzen. Sie zeichnet sich neben ihren drei Grundschulen eben auch durch eine Oberschule in Trägerschaft des Landkreises aus. 

Eine Gymnasium zur Erweiterung unserer Schullandschaft wäre hier wünschenswert und würde vor allem unsere Kinder stärker an die Gemeinde sowie den Landkreis binden.

Daher hatte ich bereits beim Landkreis Bautzen angefragt, wie er seinen Aufgaben gegenüber unseren Gymnasiasten in der Zukunft gerecht werden will und ob Ottendorf-Okrilla mittelfristig als gymnasialen Schulstandort geplant sei? Der Landrat antwortete: "Die von Ihnen beschriebene Situation ist durchaus zutreffend. Die Gymnasien befinden sich in Kamenz, Großröhrsdorf und Radeberg. Daraus resultieren vergleichsweise lange Anfahrtswege für Schüler. ... Über einen gymnasialen Standort Ottendorf-Okrilla muss innerhalb der beschriebenen Planverfahren befunden werden."

Hintergrund meiner Anfrage war, dass das Landratsamt eigentlich bis 31.12.2020 die Schulnetzplanung fortschreiben sollte, was sich aktuell verzögern wird.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt!

Aus diesem Grund beauftragte gestern der Kreistag nun den Landrat mit der Erarbeitung eines vorgezogenen Teilschulnetzplanes für die Gymnasien in der Planungsregion Radeberg/Großröhrsdorf, welcher dem Kreistag im 4. Quartal 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Hierin soll für die Schulstandorte Radeberg und Großröhrsdorf ein Entwicklungskonzept mit möglichen Handlungsalternativen sowie einem Zeit- und Maßnahmenplan erarbeitet werden.

An dieser Stelle habe ich mich für die besondere Betrachtung der Schüler- und Wegebeziehungen des Raumes Ottendorf-Okrilla eingesetzt. Auf Antrag wurde so in den gestrigen Beschluss noch ergänzt, dass der Situation in Ottendorf-Okrilla bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes Rechnung getragen wird.

Man muss das Eisen schmieden, solange es heiß ist.

Will Ottendorf-Okrilla seine Chance wahrnehmen, so muss jetzt offensiv für unseren Schulstandort geworben und mit guten Argumenten gekämpft werden. Ist der Teilschulnetzplan oder gar die Schulnetzplanung selbst erst einmal beschlossen, wäre eine Berücksichtigung quasi ausgeschlossen.
Daher packen wir es jetzt an, dass der Planungsträger - der Landkreis Bautzen - die Wichtigkeit einer solchen Entscheidung für diese Region und die Gemeinde Ottendorf-Okrilla  erkennt und auch bereit ist eine solche zukunftsweisende Investition zu schultern.

Dafür werde ich mich mit aller Kraft einsetzen!


12.06.2020

DigitalPakt Schule

Auch die 30 Schulen in Trägerschaft des Landkreis Bautzen - darunter die OS Ottendorf-Okrilla und das HGR Radeberg - profitieren vom Digitalpakt, welcher schrittweise umgesetzt wird und bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll. Dabei werden 80 % der von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Gelder in die Infrastruktur investiert. Der Rest ist für Technik wie Laptop's, Tablet's und digitale Wandtafeln vorgesehen. Hinzu kommen noch Eigenmittel des Landkreis...es.

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Der Kreistag genehmigte überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.490.500 Euro für den Beginn der Umsetzung des DigitalPakt Schule. Mit einem Teil der Mittel können an den drei Modellschulen Oberschule Lauta, Oberschule Lohsa und Lindenschule Bautzen – Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Mindestanforderungen der digitalen Infrastruktur geschaffen sowie diese mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.
Darüber hinaus kommen ca. 300.000 Euro der Planung der elektrotechnischen und bautechnischen Umsetzung des DigitalPakt für weitere Schulen zu Gute. Der Umbau der nächsten sieben Schulen findet dann im Sommer 2021 statt.

Jede Einrichtung legt letztlich in ihrem eigenen Medienbildungskonzept fest, wie die neue Technik in den Schulalltag eingebunden wird.


07.02.2020

Strukturstärkungsgesetz winkt mit 90-prozentigen Förderungen

Ich konnte gestern bereits zum zweiten Mal in dieser Woche an einem Gespräch mit Frau Birgit Weber, Beigeordnete des Bautzener Landrats, teilnehmen. Schwerpunkte waren u.a. der Öffentliche Personennahverkehr, der Breitbandausbau/ Digitalpakt, das Siedlungsentwicklungskonzept und das Strukturstärkungsgesetz. Alles wichtige Themen auch für die Gemeinde Ottendorf-Okrilla. Gerade das Strukturstärkungsgesetz ist für unsere kommunale Infrastruktur von größter Bedeutung, denn hier können wir, wie alle Kommunen des Landkreises, 90-prozentige Förderungen erwarten.
Bleibt zu hoffen, dass es jetzt auch zügig auf den Weg gebracht wird.


20.01.2020

RB 33 verkehrt wieder zwischen Dresden und Königsbrück

Die gute Nachricht zuerst: Seit heute Morgen rollen die Züge auf der gesamten RB 33 - also auch bis Königsbrück. Das Vertragscontrolling teilte soeben auf Anfrage mit, dass derzeit keine Störungsmeldungen des Betriebslagezentrums oder Kundenbeschwerden vorliegen, so dass der VVO davon ausgehe, dass der Betrieb auch reibungslos läuft.        

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Gleichwohl wird angemerkt, dass die Fahrzeugsituation nach wie vor angespannt ist. Der VVO hat ein belastbares Instandsetzungskonzept seitens der MRB eingefordert, welches seit Mitte vergangener Woche vorliegt. Demnach werden die derzeit schadhaft abgestellten Triebwagen kontinuierlich, aber aufgrund beschränkter Werkstattkapazitäten leider auch nur in mäßigem Tempo wieder in den Betrieb überführt. Erst ab Anfang April ist mit einer spürbaren Entlastung zu rechnen.

Bis dahin werden weiterhin Ersatzfahrzeuge eingesetzt. Auf der RB 33 sind dies aber barrierefreie Triebfahrzeuge ohne Komforteinschränkungen. Der auf der RB 34 nach Kamenz eingesetzte nicht barrierefreie lokbespannte Zugverband ist derzeit für drei Wochen eingeplant, jedoch mit Verlängerungsoption je nach aktuellem Stand der Fahrzeugsituation.


2.12.2019

Die unendliche Geschichte der RB 33

Ich habe heute eine Antwort zum Thema Regionalbahn RB 33 aus dem Landratsamt Bautzen erhalten. Hoffen wir also auf das Neue Jahr...


Sehr geehrter Herr Edelmann,

ich danken Ihnen für Ihre Nachfrage und möchte Ihnen gerne in Abstimmung mit dem VVO folgende Infos übermitteln:

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Die derzeitigen Einschränkungen sind auch für den VVO sowie den neuen Betreiber, die Transdev unter der Marke Mitteldeutsche Regiobahn (MRB), sehr ärgerlich, weshalb beide gemeinsam intensiv an Lösungen arbeiten. Ein wesentliches Problem sind die fehlenden Werkstattkapazitäten und somit fehlende Triebwagen, da die MRB die ehemalige Werkstatt der Städtebahn nicht nutzen kann.

Das Unternehmen arbeitet derzeit mit zahlreichen Werkstätten zusammen, um die Flotte schnellstmöglich wieder vollständig einsetzen zu können. Zudem werden zwei zusätzliche Triebwagen ausgeliehen, die die Betriebsreserve deutlich erhöhen.

All diese Maßnahmen werden spätestens zum Beginn des neuen Jahres zum Tragen kommen, so dass dann auf allen vier Strecken wieder Züge fahren. Entgegen dem Eindruck der Bürger und Fahrgäste steht keine der Linien des VVO-Dieselnetzes zur Disposition. Der VVO hat sich auch auf einer Feierstunde zum 135. Geburtstag der Strecke noch einmal deutlich zur RB 33 bekannt und hält daran fest.

Insbesondere bei Unregelmäßigkeiten ist die rasche und umfassende Fahrgastinformation wichtig, daher nehmen wir Ihre Hinweise sehr ernst. Zur Verbesserung der Situation wird sich der VVO mit der MRB und der DB Station&Service AG, die für die Information an den Bahnhöfen zuständig ist, verständigen.

Zudem wird der VVO seine Servicemitarbeiter noch einmal sensibilisieren und auch die Kommunikation mit der MRB intensiver abstimmen. Der VVO informiert über die aktuelle Lage auf seiner Internetseite, auf Facebook, in der Presse sowie in der App VVO mobil.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Weber
Beigeordnete


21.09.2019

ÖPNV - Regionalbusnetz

"Die DVB planen neue Buslinien im Norden von Dresden" und das Beste daran ist, dass die Regionalbuslinie 308 zwischen Radeburg und Dresden-Klotsche damit erhalten bliebe.

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Zu einer ganz besonders erfreulichen Info-Veranstaltung hatten der Landkreis Bautzen, die Landeshauptstadt Dresden und die DVB am vergangenen Donnerstag ins Bürgerhaus Langebrück geladen. Der Anlass war die Vorstellung zweier favorisierter Varianten einer zukünftigen Erschließung des Dresdner Nordens bis nach Ottendorf-Okrilla, Radeburg und Radeberg.
Die zwei nunmehr vorliegenden Planfälle 1 und 3 gehen wieder von einer Erhaltung der heutigen Teilstrecke der Linie 308 aus. Damit blieben Radeburg, Medingen und Dresden-Klotsche im 60 min Takt durchgehend verbunden. Nach dem aktuellen Stand des Planfall 1 führe der Regionalbus über den Flughafen Dresden, das Gymnasium Klotsche bis zu Infineon Nord. Beim  Planfall 3 hingegen endet die Fahrt am Bahnhof Dresden-Klotsche. Die bei der ersten Streckenuntersuchung durch den Landkreis Bautzen ursprünglich geplante Zerschlagung der Linie 308 innerhalb des Ortschaft Medingen wäre damit vom Tisch.
An der Stelle soll noch einmal einer sagen, dass sich bürgerliches Engagement nicht auch lohnen kann. Auch wenn letztlich über unsere Petition bis heute nicht befunden wurde, wäre das Ziel erst einmal erreicht. Nun gilt es natürlich bei den weiteren Feinabstimmungen genauer hinzuschauen. Dies betrifft bspw. die zeitnahen Anbindungen an das übrige ÖPNV-Netz, die Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr, die letztlich einzusetzenden Busgrößen und auch die Barrierefreiheit.
Sollten alle weitere Planungen positiv verlaufen, könnte die Umsetzung per 1. Januar 2022 beginnen.

© René Edelmann


© René Edelmann



15.04.2019

Neubau einer Rettungswache

Die Rettungswache in Ottendorf-Okrilla ist für alle Einwohner ganz besonders wichtig.

Diese war immer eine Forderung der Kostenträger (Krankenkassen) und ist daher unstrittig. Ihr Ausrückegebiet erstreckt sich von Hermsdorf bis Lausnitz sowie von Medingen bis Wachau. Die einzuhaltende Hilfsfrist beträgt max. 12 Minuten. 

Der geplante Ersatzbau für die bestehenden Räumlichkeiten im Feuerwehrgerätehaus stellt nicht nur für die Mitarbeiter eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen dar, sondern sollte zugleich eine Optimierung des Standorts und damit der Einsatzvoraussetzungen schaffen. 

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Doch genau an der Stelle muss man ernsthafte Zweifel am favorisierten Grundstück anmelden. Die vorgesehene Teilfläche des Bauhofgeländes Dresdner Straße 55 befindet sich wie bekannt zwischen der AS Hermsdorf und einem Kreuzungsbereich mit Bahnbeschrankung. Zwei weitere Bahnübergänge schließen sich in Hermsdorf und Orts auswärts vor dem Feuerwehrgerätehaus an. Jeder kennt die verkehrliche Situation durch Rückstau genau, insbesondere bei überfüllter Autobahn oder geschlossenen Schranken. Diese verkehrliche Situation war schon immer ein heiß diskutiertes Thema bei der Gestaltung der sogenannten Ortsmitte und dem gewünschten Vollsortimenter auf dem Betonwerksgelände. Maßstäbe und Wissen welches anscheinend beim Konsum aber nicht bei einer Rettungswache eine Rolle spielen sollen. 

Selbst der heutige Standort bringt für die Einsatzkräfte schon schwierige Ausrückesituationen mit sich. Hierbei lediglich auf die Sonder- und Wegerechte in §§ 35 und 38 StVO zu verweisen, ist mehr als zweifelhaft. Beschrankte Bahnübergänge öffnen sich hiervon nicht, auch lösen sich keine Staus auf, wenn der Verkehr nicht abfließen kann. 

Das sehen die Planer im Landratsamt allerdings anders. 

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Natürlich sollte man Fachleuten zuerst einmal vertrauen, nur fällt dies bei unbeantworteten Fragen umso schwerer. Gemeinde- wie Kreisräte erhalten zum Beschluss ein Variante 6 aufgezeigt. Fragen nach alternativ betrachteten Grundstücken werden mit fehlender Vorzuglage und höheren Grundstückkosten abgetan. Weder sind die angewandten Maßstäbe einschlägiger Regelwerke insbesondere zur Einhaltung der Hilfsfrist und der Einsatzmittelplanung, sowie der DIN 13049 bekannt noch die Ergebnisse der Prüfung zu erfahren. Auch die mindestens fünf weiteren Varianten und deren Vor- bzw. Nachteile werden nicht kommuniziert. 

Wurden also wirklich alle Richtlinien eingehalten oder war bspw. eine Standortauswahl wegen fehlender Betrachtung weiterer Grundstücke gar nicht oder nur eingeschränkt möglich. Entscheidend für alle Einwohner in Ottendorf-Okrilla muss schließlich das optimalste und nicht das ökonomischste Grundstück sein. 

Gerade bei der Grundstückswahl kann die Gemeinde aktiv mitwirken. Nicht die billigste kommunale Fläche darf der Favorit, sondern die verkehrlich am besten erschlossene Lage muss das Ziel sein. 

Eine mögliche Verlängerung der heute tatsächlich zeitlich zurückzulegenden Hilfsfrist für einzelne Orte ist schwer hinnehmbar. Jede zusätzliche Minute bis zum Patienten beeinflusst nicht nur die Genesung oder gar das Überleben, sondern ist vor allem für irrreparable Folgeschäden ausschlaggebend. 

Nur bei einer ausreichenden inhaltlich und fachlich untersetzten Beantwortung der gestellten Fragen kann dem Standortvorschlag guten Gewissens gefolgt werden.

Unser Vorschlag für eine Gebäudeanordnung mit eigener ZufahrtUnser Vorschlag für eine Gebäudeanordnung mit eigener Zufahrt

Abschließend noch einige Anmerkungen zu rein kommunalen Interessen. Die Gemeinde beabsichtigt die Fläche für 45 € pro m² zu verkaufen. Das LRA will lediglich 1.800 m², ohne der Möglichkeit eine eigene verkehrliche Anbindung und Zufahrt anzuordnen können, erwerben. Eine Gesamtsumme von 81.000 € stehen hierbei jahrzehntelang zu gewährenden Wegerechten für den Landkreis, Instandhaltungen für Zufahrt und Toranlage, sowie deren Verkehrssicherung gegenüber. Jeder private Häuslebauer zahlt längst für ein kommunales Grundstück bei voller Übernahme aller Lasten ganze 150 Euro pro m². Das überfällige Sozialgebäude für die Bauhofmitarbeiter ist mit der Summe erst recht nicht finanzierbar. 

Des Weiteren interessiert der einzuhaltende 30 Meter große Waldabstand keine der übergeordneten Behörden. Gleichwohl wird dieser Maßstab bei Bauvorhaben der Eigenentwicklung der Gemeinde oder von Privatpersonen nicht angewendet und in der Regel ohne Ausnahmen vollzogen. Ein wenig mehr Augenhöhe wäre zumindest einmal angebracht.

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